Kredit für Hausfrau

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Gbit es den Kredit für Hausfrau wirklich oder ist es nur ein Gerücht mit dem Hausfrauenkredit – wir informieren Sie.

Eine Hausfrau definiert sich dadurch, dass sie sich um Haushalt und Kinder kümmert. Das ist ihr Hauptberuf, und wenn sie einer Beschäftigung nachgeht, dann höchstens, um etwas hinzuverdienen. Während früher viele Frauen ihre Berufung darin sahen, sich ausschließlich um den Haushalt und die Kinder zu kümmern, gibt es die echte Hausfrau heute nur noch ganz selten, weil die meisten Frauen und Mütter so emanzipiert sind, dass sie eigenes Geld verdienen wollen und arbeiten gehen.

Der Begriff Hausfrauenkredit stammt aus alten Zeiten und bezeichnet einen Konsumentenkredit, mit dem die Hausfrau eine neue Waschmaschine, einen Kühlschrank oder andere Haushaltsgeräte finanzieren konnte. Allerdings haben die Banken weder damals noch machen sie es heute, einen Kredit für Hausfrau vergeben, wenn ihnen nicht andere Sicherheiten geboten werden. In aller Regel bekommt die Hausfrau nur Kredit, wenn der berufstätige Partner mit seinem Einkommen bürgt und den Vertrag auch mit unterschreibt. Das heißt, ohne Einverständnis des Ehepartners wird eine Hausfrau ohne Einkommen bei keiner Bank einen Kredit bekommen.

Will eine Hausfrau Kredit aufnehmen, muss sie also entweder ihren Mann oder Verwandte oder Freunde fragen, ob die bereit sind, eine Bürgschaft zu übernehmen, allein bekommt sie keinen Kredit.

Beim Versandhandel Kredit aufnehmen

Wenn es um die Anschaffung von Konsumgütern geht, har die moderne Hausfrau, die heute auch über PC und Internetanschluss verfügt, natürlich auch die Möglichkeit, einen Kredit im Versandhandel aufzunehmen. Versandhäuser prüfen, wenn sie eine Bestellung mit einem Kredit finanzieren, zwar die Schufa des Bestellers, aber nicht die Einkommensverhältnisse. Beim Versandhandel hat die Hausfrau also beste Chancen einen Kredit für Konsumgüter zu bekommen, ohne dass sie ein Einkommen nachweisen muss. Das Versandhaus zahlt bei der Kreditvergabe kein Bargeld aus, sondern liefert Ware, die bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Händlers bleibt. Das Risiko ist minimal, und wenn eine Hausfrau nicht zahlt, steht ganz schnell der Gerichtsvollzieher vor der Tür und stellt die Ware sicher.

 

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