Kredit mit Bürgen

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Wenn die eigene Bonität nicht ausreicht, um von der Bank einen Kredit zu bekommen, bietet sich ein Kredit mit Bürgen an. Den Banken reicht es, wenn sie einen Kredit vergeben, wenn sie eine Sicherheit haben. Kann der Kreditnehmer selbst die Sicherheit nicht bieten, weil er arbeitslos ist, eine negative Schufa hat oder kein pfändbares Einkommen nachweisen, wird häufig, wenn nicht gleich abgelehnt wird, verlangt, dass der Kreditantragsteller einen geeigneten Bürgen bringen soll.

Worauf es beim Kredit mit Bürgen ankommt

Ist der Kreditnehmer allein überhaupt nicht kreditwürdig, muss der Bürge alle die Voraussetzungen erfüllen, die die Bank eigentlich an den Kreditnehmer stellt. Das heißt, der Bürge muss eine saubere Schufa haben und ein regelmäßiges pfändbares Einkommen nachweisen, dass es ihm erlaubt, sowohl seine eigenen Verpflichtungen zu erfüllen, als auch für die des Kreditnehmers einzustehen, wenn dieser dazu nicht in der Lage ist.

Erfüllt der Bürge die Voraussetzungen, die vonseiten der Bank erwartet werden, wird in der Regel der Kredit mit Bürgen genehmigt. Aber nur selten wird der Bürge darüber aufgeklärt, was diese Bürgschaft für ihn bedeuten kann.

Die Bürgschaft als Eventualverpflichtung

Jeder, der sich auf eine selbstschuldnerische Bürgschaft einlässt, sollte wissen, welche Konsequenzen das für ihn hat. Die Bürgschaft wird nach Auszahlung des Kreditbetrages an den Kreditnehmer an die Schufa gemeldet. Eine Bürgschaft belastet, solange der Kreditvertrag dann läuft, die eigene Kreditwürdigkeit – und das nicht unerheblich. Will ein Bürge später selbst einen Kredit aufnehmen, kann es passieren, dass er nun seinerseits einen Bürgen braucht, weil die Bürgschaft als Eventualverpflichtung angesehen wird, auch wenn der Bürge die Raten nicht zahlt, sondern der Kreditnehmer. Der Bürge kann, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt, sofort in Anspruch genommen werden, was dann wiederum seine eigene Leistungsfähigkeit um die Höhe der Rate beeinträchtigt.

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