Kredit ohne Vorkosten ohne Schufa

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Schneller als man denkt, kann man sich heutzutage einen negativen Schufa Eintrag einhandeln, der in der Folge dazu führt, dass deutsche Banken keinen Kredit mehr vergeben. In solchen Fällen besteht bei dringendem Kreditbedarf die Möglichkeit, einen Kredit ohne Vorkosten ohne Schufa zu beantragen.

Wer vergibt Kredit ohne Schufa

Solche Art Kredite können heute ganz bequem von zu Hause aus über das Internet bei diversen Kreditvermittlern beantragt werden. Meistens sind die Kreditgeber Banken aus der Schweiz, die mit den Kreditvermittlern zusammenarbeiten. Der Kreditvermittler hat eine reine Vermittlungsfunktion. An ihn wird die Anfrage gestellt, der diese dann entsprechend weiterleitet. Zu den seriösen Anbietern in diesem Bereich gehört Bon Kredit, Creditolo oder nur Kredit, um nur einige aufzuzählen. Bei diesen Vermittlern können sich Verbraucher sicher sein, dass die Voranfrage kostenlos ist. Provision für die Vermittlungstätigkeit wird nur berechnet, wenn tatsächlich auch ein Kreditvertrag zustande kommt. Das heißt, jedem Verbraucher, der über einen Kreditvermittler gehen will, wenn er einen Kredit benötigt, kann nur empfohlen werden, die Anfrage parallel an mehrere Vermittler zu stellen, um dann am Ende das beste Kreditangebot zu nutzen.

Wie erkennt der Laie unseriöse Angebote

Im Prinzip sollten die Alarmglocken angehen, wenn der Vermittler verlangt, dass irgendwelche Unterlagen per Nachnahme von der Post abzuholen sind, wenn telefonischer Kontakt über teure Hotlines erbeten wird oder im Zusammenhang mit dem Kreditantrag vorab irgendwelche Versicherungen oder Bausparverträge abgeschlossen werden sollen. Das alles ist eher unseriös und davon sollte jeder Verbraucher die Finger lassen, weil letzten Endes besteht dabei die Möglichkeit, dass er am Ende viel Geld investiert, aber keinen Kredit bekommen hat.

Voraussetzungen für einen Kredit ohne Vorkosten und ohne Schufa

Um einen solchen Kredit ohne Schufa zu bekommen, muss ein Kreditnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich gibt es nicht mehr als 3.500 Euro, die innerhalb von 40 Monaten zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus muss ein regelmäßiges monatliches Einkommen aus einer Festanstellung nachgewiesen werden können, das auch pfändbar ist.

 

 

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