Kredit für Lehrlinge

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Ein Kredit für Lehrlinge wird in der Regel vonseiten der Bank nur dann vergeben, wenn die Lehrlinge eine solvente Bürgschaft mit in den Vertrag nehmen. Das hat zwei Gründe. Erstens ist das Lehrlingsentgelt in der Regel nicht so hoch, dass es überhaupt als pfändbares Einkommen gewertet werden kann und zweitens hat ein Lehrling zwar einen Ausbildungsplatz aber nur in wenigen Fällen eine Garantie, dass er auch nach der Ausbildung übernommen wird. Dennoch verschließen sich die meisten Banken nicht gegenüber den Lehrlingen, denn sie sind möglicherweise die Kunden mit dem guten Einkommen von morgen, die man beizeiten an sich binden kann. So ist es heute gang und gäbe, dass der erste Kredit für Lehrlinge ihr Dispositionskredit ist, der ihnen im Zusammenhang mit der Führung des Girokontos als Gehaltskonto eingeräumt wird. Meist hat der Dispo einen eher bescheidenen Umfang, da ja auch das Lehrlingsentgelt in der Höhe auch eher an das Einkommen eines Geringverdieners erinnert. Reicht der Dispo nicht aus, um Wünsche zu erfüllen, sind die jungen Lehrlinge von heute all zu schnell bereit, Kredit aufzunehmen.

Mit dem Kredit für Lehrlinge den Führerschein finanzieren

Die Wünsche sind groß, das Einkommen ist eher klein. Da liegt es nahe, sich einen Teil der Wünsche auf Kredit zu finanzieren. Wer nichts gespart hat und den Führerschein auch nicht von den Eltern geschenkt bekommt, wird spätestens dann, einen Kredit brauchen. Aber auch ein neuer Computer oder ein Smartphone wird heute von den Lehrlingen gern über einen Kredit finanziert.

Eine wesentliche Voraussetzung für einen Kredit für Auszubildende ist allerdings, dass sie mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Wer gut vorbereitet ist, hat auch schon einen Bürgen parat, wenn die Bank den Kredit nicht so wie beantragt genehmigt. Oft reicht ein Elternteil aus, wenn der nicht gerade selbst keine Arbeit oder zu viele eigene Kreditverpflichtungen hat.

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